Designschutz

Schutzrecht für das äußere Erscheinungsbild eines Produkts — Linien, Konturen, Farben, Form und Verzierungen.

Ein Designschutz schützt das äußere Erscheinungsbild eines Produkts — Linien, Konturen, Farben, Form, Oberflächenbeschaffenheit oder Verzierungen. Anders als ein Patent schützt ein Design keine technische Funktion, sondern das Aussehen. In der Europäischen Union gewährt das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster bis zu fünfundzwanzig Jahre Schutz gegen unbefugtes Nachahmen, in Verlängerungsblöcken von jeweils fünf Jahren. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt drei Jahre Schutz ab der ersten öffentlichen Bereitstellung des Designs. Designrechte sind ein wichtiges Komplement zu Patenten bei Produkten, bei denen das Erscheinungsbild den kommerziellen Wert prägt — etwa Konsumgüter, Möbel und Mode.

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